Jeder Markierer der in Deutschland gespielt werden soll, muss über ein , Kaliber und Händlerstempel verfügen. Ist dies nicht der Fall begeht man nach dem dt. Waffengesetz eine Straftat.
Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist ab 18 Jahren erlaubt, wenn
- die Geschossbewegungsenergie nicht über 7,5 Joule liegt und
- die Waffe mit einem F im Fünfeck (siehe Abbildung) gekennzeichnet ist, bzw. bei Zulassung ab dem 1.4.2003 zusätzlich mit Kaliberangabe und Stempel des Händlers, oder
- die Waffe vor dem 1.1.1970 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 2.4.1991 im Beitrittsgebiet in den Handel gebracht wurde.
Freie Waffen (Paintballwaffen mit F sind Freie Waffen) Luftdruck, Federdruck oder CO2-Waffen mit F-Zeichen oder Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen sind ebenso wie Hieb- und Stosswaffen so aufzubewahren, dass sie gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert sind. Unbefugt oder nichtberechtigt für den Umgang mit oben genannten freien Waffen sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis wäre somit ausreichend. Ein Tresor oder Waffenschrank ist nicht erforderlich.
Die folgenden Gesetze sind für den legalen Umgang mit Ihrer Paintballwaffe unbedingt zu beachten:
Paintballmarkierer sind laut Waffengesetz (WaffG) Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen und werden rechtlich genau so (wie ein „Luftgewehr“) behandelt. Paintballwaffen sind also kein Spielzeug sondern fallen unter das Waffengesetz.
Wir als Käufer, Besitzer und Spieler sind selber für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich!
Hier findet ihr die offiziellen Listen der Zugelassenen Freien Waffen zum Download.